FOH gründet Erfa-Gruppe für den freigestellten Schüler- und Behindertenverkehr
Der FOH gründet innerhalb seines Verbandes eine neue Fachgruppe speziell für den freigestellten Schüler- und Behindertenverkehr. Ziel ist es, Synergien unter den beteiligten Unternehmen zu ziehen und Kooperationen zu bilden, die in diesem Segment tätig sind. Bei Interesse wenden sich unsere Mitglieder zwecks Aufnahme in die Fachgruppe bitte an unsere Geschäftsstelle. Die Leitung der neuen Erfa-Gruppe haben wir an den Unternehmensberater Rudolf M. Fischer übertragen. Seine Erfahrungen in diesem Bereich wird uns gewiss voranbringen. Wir freuen uns darauf!
Information für DAK-Versicherte
Wir möchten DAK-Versicherte heute darüber informieren, dass eine Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe die Beförderungskosten für eine Krankenfahrt ab dem 01.01.2025 gegenüber ihrer Krankenkasse der DAK-Gesundheit bedauerlicherweise nicht mehr abrechnen kann. Die Krankenkasse DAK Gesundheit hat die bestehenden Verträge mit unseren Mitgliedsbetrieben zum 31.12.2024 gekündigt.
Die DAK-Gesundheit hat unseren Firmen neue Verträge zu schlechteren Konditionen angeboten, die unsere Branche aufgrund des Kostendrucks ablehnen musste. Wir hoffen auf Verständnis für unsere derzeitige Situation. Wir können keine leistungsgerechte Bezahlung unserer Mitarbeiter/Innen, sichere Fahrzeuge und einen zuverlässigen, gesetzeskonformen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, wenn wir für aufwändige Krankenbeförderungen von der DAK zukünftig weniger Geld bekommen sollen.
Was heißt das für Versicherte der DAK-Gesundheit?
Damit DAK-Versicherte auch weiterhin zuverlässig und sicher zu ihren Behandlungseinrichtungen über unsere Mitgliesbetriebe befördert werden können, bestehen künftig folgende Möglichkeiten:
1. DAK-Versicherte wechseln noch heute ihre Krankenversicherung, die weiterhin mit den hessischen Taxi- und Mietwagenunternehmen rahmenvertraglich abrechnet.
2. DAK-Versicherte fahren weiterhin mit unseren Mitgliedsbetrieben, treten aber zunächst in Vorkasse. Als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung und von unseren Beförderungsunternehmen abrechnungskonforme Dokumente wie Quittung oder Rechnung, die sie nach der Beförderung bei ihrer DAK-Gesundheit einreichen können. Bei den Erstattungsanträgen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Sollte die Krankenfahrt allerdings genehmigungspflichtig sein, müssen DAK-Versicherte Kontakt zu ihrer DAK aufnehmen, um sich diese Fahrten genehmigen zu lassen. Ggf. wird die DAK ihren Versicherten dann aber vorschreiben, mit wem sie zu ihrer Behandlung fahren müssen.
DAK-Versicherte können sich gern zwecks weiterer Aufklärung an uns wenden. Auch geben wir gern Auskunft darüber, mit welchen Krankenkassen unser Verband auch künftig rahmenvertraglich zusammenarbeitet.
Fazit: Auch wenn der Spardruck gerade bei der DAK Gesundheit besonders hoch zu sein scheint, ist dies noch lange keine Rechtfertigung dafür, sich auf dem Rücken unserer Branche und zu Lasten der eigenen Versicherten gesundstoßen zu wollen und wichtige Leistungserbringer im Gesundheitssystem zu schröpfen.
Erfolgreiche FOH-Mitgliedertagung am Samstag, den 23.11.2024
Wir dürfen auf eine erfolgreiche Mitgliedertagung zurückblicken. Die Schwesternverbände FOH und FPH tagten in der Stadthalle Baunatal und präsentierten den rund 150 anwesenden Mitgliedern spannende Themen des Omnibus- und Taxi-/Mietwagengewerbes. U.a. wurden unsere Firmen über E-Rechnungen, E-Verordnungen, Versicherungen, Updates zum Digitaten Tacho und News zur Margenbesteuerung und Krankenkassenentwicklungen informiert. Auch stieß eine flankierende Fachausstellung auf großes Interesse bei den Teilnehmern. Somit war es ein rundum gelungene Tagungsveranstaltung, die mit einer schönen Abendveranstaltung im Stadthallenrestaurant ihren Ausklang fand.
Wir freuen uns bereits auf unsere Mitgliedertagung im kommenden Jahr, die dann wieder im November am Samstag, den 15.11.2025, statfinden wird.
Herzlichen Dank für die großartige Resonanz! Die Tagung hat uns alle vorangebracht.
Werden Sie Mitglied unseres Fachverbandes und lassen Sie sich von unserer Leistungsstärke,
Kompetenz und Zuverlässigkeit als Partner Ihres Unternehmens überzeugen. Wir freuen uns auf Sie!