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Erneuter Appell an die Aufsichtsbehörden: DAK schließt Versorgungslücken mit illegalen Fahrdienstbetrieben

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. erhebt weitere schwere Vorwürfe gegen die Krankenkasse DAK Gesundheit. Die DAK Gesundheit versucht nicht nur, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen. Mittlerweile schließt sie ihre Versorgungslücken mit Fahrdienstbetrieben, die keine Zulassung für die Krankenbeförderung haben. Nachweislich überprüft die DAK Gesundheit bei ihren Vertragsschließungen keine Zulassungsvoraussetzungen. Sie geht Verträge mit Fahrdienstbetrieben ein, die keine gültige Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung besitzen.

Gerade unter dem Gesichtspunkt des Versicherungsschutzes für die eigenen Versicherten muss diese fahrlässige Praxis unterbunden werden. Sollte es im Rahmen einer Krankenfahrt zu einem Unfall kommen, sind schwerwiegende Folgen absehbar. Versicherte, die aufgrund ihres angeschlagenen Krankheitszustandes auf eine Krankenfahrt angewiesen sind, müssen darauf vertrauen können, dass Krankenkassen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und Verträge mit konzessionierten Fahrdienstbetrieben schließen, die die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer Krankenfahrt gewährleisten.

Dazu der Bericht in der hessenschau (bitte auf den Link klicken):

https://www.ardmediathek.de/video/
hessenschau/streit-ueber-kosten-von-
krankenfahrten/hr/OGZlZDY4NmEtNTQ
xNy00MTY3LWJiMzgtNjY3MzU0ZjZmNTk1


Dazu der Bericht bei RTL - abrufbar über YouTube -(bitte auf den Link klicken)

https://youtu.be/b-AqOowzo_s

Dazu ein Presseauszug (bitte auf den Link klicken):

https://vorsprung-online.de/unternehmen/260284-dak-schlie%C3%9Ft-versorgungsl%C3%BCcken-mit-illegalen-fahrdienstbetrieben.html
 
Information für DAK-Versicherte
FPH-Meldungen

Information für DAK-Versicherte

Wir möchten DAK-Versicherte darüber informieren, dass unsere Mitgliedsbetriebe die Beförderungskosten für eine DAK-Krankenfahrt ab dem 01.01.2025 nicht mehr abrechnen können. Die DAK Gesundheit hat die bestehenden Rahmenverträge mit unseren hessischen Mitgliedsbetrieben zum 31.12.2024 gekündigt.

Die DAK Gesundheit bietet unseren Firmen nun neue Verträge zu wesentlich schlechteren Konditionen an, die unsere Branche aufgrund des hohen Kostendrucks ablehnen muss.

Wir hoffen auf Verständnis für die Entscheidung unserer Mitgliedsbetriebe. Sie können eine leistungsgerechte Bezahlung ihrer Mitarbeiter/Innen, sichere Fahrzeuge und einen zuverlässigen, gesetzeskonformen Geschäftsbetrieb nur aufrechterhalten, wenn sie von der DAK Gesundheit für ihre zeitaufwändigen, arbeitsintensiven Krankenfahrten auch angemessen vergütet werden.

Kürzungen der Vergütung sind daher keinesfalls möglich.

Da die Knebelverträge der DAK Gesundheit nicht eingegangen werden können, wird es zwangsläufig ab dem 01.01.2025 vielerorts in Hessen zu Versorgungsengpässen bei Krankenfahrten für DAK-Versicherte kommen.

Was haben Versicherte der DAK Gesundheit nun für Möglichkeiten und was sollten sie aufgrund der prekären Lage unbedingt beachten?

Presseauszug (bitte auf den Link klicken):

http://www.fr.de/hessen/in-hessen-droht-engpass-bei-krankenfahrten-streit-um-verguetungen-dak-versicherten-zr-93471259.html



 
FPH-Meldungen

DAK untergräbt geltendes Recht: Appell an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. erhebt schwere Vorwürfe gegen die DAK Gesundheit. Die Krankenkasse versucht offenbar, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen.

Vielen Taxifirmen in Hessen scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass ihnen mit dem Abschluss solcher Verträge, die den Taxitarif unterlaufen, hohe Bußgelder drohen. Sie könnten sogar ihre Konzession entzogen bekommen und ihre Existenz verlieren.

Der Fachverband fordert daher die zur Einhaltung der Tarifpflicht zuständigen Ordnungsbehörden auf, das Preisdiktat der DAK zu untersagen und sie anzuhalten, den Taxifirmen Taxitarife zu zahlen und keine unzulässigen Dumpingpreise, die durch ungleiche Verhandlungspositionen aufgebürdet werden und den behördlich festgesetzten Taxitarif unterlaufen. Die DAK bringt die hessischen Taxifirmen dadurch unweigerlich in Existenznöte und untergräbt dabei noch geltendes Recht.

Freiwillig würde keine Taxifirma in Zeiten signifikanter Kostensteigerungen Kürzungen um mehr als 20 % hinnehmen.

Der Versuch, die Taxibranche mit wirtschaftlicher Überlegenheit preislich in die Knie zu zwingen, muss von den zuständigen Behörden unverzüglich untersagt werden. Der Fachverband hat daher auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgefordert, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde einzuschreiten. 

Presseauszug (auf den Link klicken):

www.osthessen-news.de/n11770231/appell-dak-treibt-taxifirmen-in-existenznot-und-untergrabt-geltendes-recht.html

 
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