Frohe Weihnachten!
Liebe Mitglieder,
das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu. Daher möchten wir es nicht versäumen, uns bei Euch für die vertrauensvolle Zusammnarbeit zu bedanken.
Wir haben auch in diesem Jahr gemeinsam viel erreicht. So konnten wir für wichtige Entgeltanpassungen in der Krankenbeförderung sorgen, um die Entwicklung und Existenz unserer Firmen zu sichern. Und daran werden wir in 2025 anknüpfen und weiter akribisch daran arbeiten, um unsere Branche fortzuentwickeln.
Wir wünschen unseren Mitgliedern eine besinnliche Adventszeit!
das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu. Daher möchten wir es nicht versäumen, uns bei Euch für die vertrauensvolle Zusammnarbeit zu bedanken.
Wir haben auch in diesem Jahr gemeinsam viel erreicht. So konnten wir für wichtige Entgeltanpassungen in der Krankenbeförderung sorgen, um die Entwicklung und Existenz unserer Firmen zu sichern. Und daran werden wir in 2025 anknüpfen und weiter akribisch daran arbeiten, um unsere Branche fortzuentwickeln.
Wir wünschen unseren Mitgliedern eine besinnliche Adventszeit!
Information für DAK-Versicherte
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass eine Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe die Beförderungskosten für eine Krankenfahrt ab dem 01.01.2025 gegenüber Ihrer Krankenkasse der DAK-Gesundheit bedauerlicherweise nicht mehr abrechnen kann. Ihre Krankenkasse DAK Gesundheit hat die bestehenden Verträge mit unseren Mitgliedsbetrieben zum 31.12.2024 gekündigt.
Die DAK-Gesundheit hat unseren Firmen neue Verträge zu schlechteren Konditionen angeboten, die unsere Branche aber ablehnen musste. Wir hoffen, Sie haben Verständnis für unsere derzeitige Situation. Wir können keine leistungsgerechte Bezahlung unserer Mitarbeiter/Innen, sichere Fahrzeuge und einen zuverlässigen, gesetzeskonformen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, wenn wir für Krankenbeförderungen von der DAK zukünftig weniger Geld bekommen sollen.
Was heißt das für Sie als Versicherte(r) der DAK-Gesundheit?
Damit DAK-Versicherte auch weiterhin zuverlässig und sicher zu ihren Behandlungseinrichtungen über unsere Mitgliesbetriebe befördert werden können, bestehen künftig folgende Möglichkeiten:
1. DAK-Versicherte wechseln noch heute ihre Krankenversicherung, die weiterhin mit den hessischen Taxi- und Mietwagenunternehmen rahmenvertraglich abrechnet.
2. DAK-Versicherte fahren weiterhin mit unseren Mitgliedsbetrieben, treten aber zunächst in Vorkasse. Als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung und von unseren Beförderungsunternehmen abrechnungskonforme Dokumente wie Quittung oder Rechnung, die sie nach der Beförderung bei ihrer DAK-Gesundheit einreichen können. Bei den Erstattungsanträgen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Sollte die Krankenfahrt allerdings genehmigungspflichtig sein, müssen DAK-Versicherte Kontakt zu ihrer DAK aufnehmen, um sich diese Fahrten genehmigen zu lassen. Ggf. wird die DAK ihren Versicherten dann aber vorschreiben, mit wem sie zu ihrer Behandlung fahren müssen.
DAK-Versicherte können sich gern zwecks weiterer Aufklärung an uns wenden. Auch geben wir gern Auskunft darüber, mit welchen Krankenkassen unser Verband rahmenvertraglich zusammenarbeitet.
Die DAK-Gesundheit hat unseren Firmen neue Verträge zu schlechteren Konditionen angeboten, die unsere Branche aber ablehnen musste. Wir hoffen, Sie haben Verständnis für unsere derzeitige Situation. Wir können keine leistungsgerechte Bezahlung unserer Mitarbeiter/Innen, sichere Fahrzeuge und einen zuverlässigen, gesetzeskonformen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, wenn wir für Krankenbeförderungen von der DAK zukünftig weniger Geld bekommen sollen.
Was heißt das für Sie als Versicherte(r) der DAK-Gesundheit?
Damit DAK-Versicherte auch weiterhin zuverlässig und sicher zu ihren Behandlungseinrichtungen über unsere Mitgliesbetriebe befördert werden können, bestehen künftig folgende Möglichkeiten:
1. DAK-Versicherte wechseln noch heute ihre Krankenversicherung, die weiterhin mit den hessischen Taxi- und Mietwagenunternehmen rahmenvertraglich abrechnet.
2. DAK-Versicherte fahren weiterhin mit unseren Mitgliedsbetrieben, treten aber zunächst in Vorkasse. Als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung und von unseren Beförderungsunternehmen abrechnungskonforme Dokumente wie Quittung oder Rechnung, die sie nach der Beförderung bei ihrer DAK-Gesundheit einreichen können. Bei den Erstattungsanträgen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Sollte die Krankenfahrt allerdings genehmigungspflichtig sein, müssen DAK-Versicherte Kontakt zu ihrer DAK aufnehmen, um sich diese Fahrten genehmigen zu lassen. Ggf. wird die DAK ihren Versicherten dann aber vorschreiben, mit wem sie zu ihrer Behandlung fahren müssen.
DAK-Versicherte können sich gern zwecks weiterer Aufklärung an uns wenden. Auch geben wir gern Auskunft darüber, mit welchen Krankenkassen unser Verband rahmenvertraglich zusammenarbeitet.
Rote Karte für DAK-Kürzungspläne
Die DAK hat den bestehenden Rahmenvertrag für Sitzendkrankenfahrten mit unserem Fachverband zum 31.12.2024 gekündigt. DAK-Einzelverträge mit einer 2-jährigen Laufzeit bis Ende 2026 sollen nun zu verschlechterten Konditionen den Leistungserbringern ab 01.01.2025 angeboten werden.
Der Fachverband ruft daher die gesamte hessische Taxi- und Mietwagenbranche auf, keine Verträge zu verschlechterten Bedingungen mit der DAK einzugehen. Der Kostendruck ist hoch und zum 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Die Branche benötigt daher eine Erhöhung der Krankenfahrten-Vergütungen in 2025 und keine Kürzung. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die DAK an unserer Branche gesundstoßen will.
Alle Branchenunternehmen, die unsere Meinung teilen, sollten hinter unserem Appell stehen, sich solidarisch verhalten und keine Einzelverträge mit der DAK abschließen. Bitte füllt alle stattdessen die ROTE KARTE aus und sendet uns Euren Protestbeitritt per E-Mail an info@fachverband-pkw.de, damit wir Euch über weitere Schritte des Fachverbandes gegen die DAK informieren können (siehe Download unten).
Der Fachverband ruft daher die gesamte hessische Taxi- und Mietwagenbranche auf, keine Verträge zu verschlechterten Bedingungen mit der DAK einzugehen. Der Kostendruck ist hoch und zum 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Die Branche benötigt daher eine Erhöhung der Krankenfahrten-Vergütungen in 2025 und keine Kürzung. Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich die DAK an unserer Branche gesundstoßen will.
Alle Branchenunternehmen, die unsere Meinung teilen, sollten hinter unserem Appell stehen, sich solidarisch verhalten und keine Einzelverträge mit der DAK abschließen. Bitte füllt alle stattdessen die ROTE KARTE aus und sendet uns Euren Protestbeitritt per E-Mail an info@fachverband-pkw.de, damit wir Euch über weitere Schritte des Fachverbandes gegen die DAK informieren können (siehe Download unten).
FPH-Mitgliedertagung am Samstag, den 23.11.2024
Eine gelungene Mitgliedertagung der Schwesternverbände FOH und FPH liegt hinter uns. Wir möchten uns herzlich bei unseren Mitglieder für die großartige Resonanz bedanken. 150 Teilnehmer sind bestimmt keine Selbstverständlichkeit. Weite Anreisen wurden auf sich genommen, um bei der Mitgliederversammlung des Fachverbandes teilzunehmen.
Wir freuen uns bereits auf unsere Generalversammlung im kommenden Jahr, die am 15.11.2025 wieder in der Stadthalle Baunatal stattfinden wird.
Wir freuen uns bereits auf unsere Generalversammlung im kommenden Jahr, die am 15.11.2025 wieder in der Stadthalle Baunatal stattfinden wird.
Neuer Tarif Business Mobil mit 15% Preisnachlass, viele weitere attraktive Tarifmodelle, Sonderkonditionen und interessante „Webinare“ im neuen Taxi-Booklet!
Die Deutsche Telekom hat neue Konditionen für Verbandsmitglieder aufgelegt. Eine gute Nachricht vorab: der exklusive Rabatt für Mitglieder auf Telekom-Mobilfunkkonditionen erhöht sich bei Abschluss eines neuen Business Mobil Tarif auf 15 %! Mehr Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Geschäftsstelle.