
AOK muss Vergütungen für Liegendkrankenfahrten und Tragestuhltransporte transparent offenlegen
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die AOK Hessen verpflichtet ist, auf Anfrage anonymisierte Vergütungsvereinbarungen über Liegend- und Tragestuhl-Krankenfahrten transparent offenzulegen. Die bisherige Weigerung der AOK, diese Daten bereitzustellen, war all die Jahre unrechtmäßig – ebenso wie die in den AOK-Verträgen enthaltenen tariflichen Verschwiegenheitsklauseln, die unsere Unternehmen unterzeichnen mussten.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Fairness und Transparenz im Krankenfahrtenwesen.
Für weitere Informationen wenden sich unsere Liegend- und Tragestuhlfirmen an unsere FPH-Geschäftsstelle.
Entweder per E-Mail an info@fachverband-pkw.de oder telefonisch unter der Tel.-Nr. 0561-71817.
Fachverband erzielt deutliche Vergütungssteigerung für Rollstuhltransporte
Der Fachverband konnte mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) eine Einigung im Rahmen der Vergütungsverhandlungen für Rollstuhltransporte erzielen: Ab dem 01.10.2025 treten nach vielen Jahren der Stagnation deutlich verbesserte Vergütungssätze in Kraft!
Für Detailinformationen wenden sich unsere Mitglieder bitte an unsere Geschäftsstelle in Kassel unter der Tel.-Nr. 0561-71817.

TSE-Mitgliederschulung am 17. Juni 2025 im Sporthotel Grünberg
Als Veranstaltungsort hatten wir das zentral gelegene Sporthotel Grünberg ausgewählt, ein Vier-Sterne-Superior-Hotel im Herzen Hessens. Damit war die Anreise für alle Mitglieder komfortabel möglich, weil sich der Standort exakt in der Mitte von Hessen befindet.

Hessischer Tarifkonflikt der Sitzend-Krankenfahrten beigelegt: Einigung zwischen Fachverband PKW-Verkehr Hessen und DAK Gesundheit
„Wir freuen uns, dass die DAK die Bedeutung unserer Dienstleistungen im Bereich der Krankenfahrten anerkennt und die Notwendigkeit einer stabilen Versorgung erkannt hat“, so der Fachverband.
Mit Unterstützung seiner starken Mitglieder-Interessengemeinschaft konnte der Fachverband drei zentrale Ziele erreichen: Die Verhinderung von DAK-Kürzungen bei den Krankenfahrten, eine Anpassung der Vergütungssätze und die Sicherung des bestehenden Taxitarifs.
Ein weiterer Erfolg: Alle Mitglieder des Fachverbandes profitieren von der Einigung. Auch wenn einige Unternehmen vorübergehend weniger vorteilhafte Bedingungen akzeptieren mussten, konnte durch den Zusammenhalt der Solidargemeinschaft sichergestellt werden, dass nun alle Mitglieder des Fachverbandes die höheren Enteglte erhalten. Der Tarifabschluss trat am 1. März 2025 in Kraft und gilt bis zum 28. Februar 2026.

Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 verabschiedet
Die erste Stufe auf 13,90 Euro beziffert eine prozentuale Erhöhung auf den aktuell seit 1. Januar 2025 wirksamen Mindestlohn von 12,82 Euro um rund 8,4 Prozent.
Die zweite Stufe auf 14,60 Euro bedeutet eine prozentuale Erhöhung um rund 13,9 Prozent.
