Minijobs müssen bezahlbar bleiben
Mit deutlicher Kritik reagiert der Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. (FPH) auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Vorgesehen ist unter anderem, die Pauschalsteuer bei Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben.
„Wer sich politisch zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, erklärt Mathias Hörning, Geschäftsführer des FPH. „Die geplante Erhöhung ist das völlig falsche Signal. Minijobs sind gerade für unsere Krankenbeförderungsunternehmen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Auftragsspitzen reagieren zu können.“
Für die Krankenbeförderung ist Flexibilität unverzichtbar
Aufträge finden nicht nur zu klassischen Arbeitszeiten statt. Auch Wochenenden beispielsweise zu Dialysezentren gehören zum normalen Geschäft unserer Krankenfahrtenbranche.
Gerade hierfür sind erfahrene Aushilfskräfte unverzichtbar. Sie helfen, Fahrpersonalmangel und Auftragsspitzen abzufedern und ermöglichen es vielen Unternehmen überhaupt erst, zusätzliche Fahrten für kranke, mobilitätseingeschränkte Mensche anzubieten.
Eine Verteuerung der Minijobs trifft deshalb genau die Beschäftigungsmodelle, die unsere Branche aufgrund ihrer besonderen Arbeitszeiten dringend benötigt.
Die Belastungsgrenze ist erreicht
Dabei kommt die geplante Erhöhung keineswegs allein. Die Personalkosten unserer Unternehmen sind bereits massiv gestiegen. Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht und steigt zum 1. Januar 2027 nochmals auf 14,60 Euro. Innerhalb von nur zwei Jahren bedeutet das einen Anstieg von rund 14 Prozent. Gleichzeitig steigt zum 1. Januar 2027 der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei gewerblichen Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. Und nun soll auch noch die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent steigen.
Hinzu kommt eine weitere absehbare Belastung: Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf soll auch die Pflegeversicherung mit einer zusätzlichen Belastung von 3,6 Prozent zu Buche schlagen.
Damit summieren sich innerhalb kürzester Zeit mehrere erhebliche Belastungen für die Beschäftigung. Für viele Beförderer ist diese Entwicklung schlicht nicht mehr zu stemmen.
Denn neben den Personalkosten kämpfen unsere Betriebe gleichzeitig mit erheblich gestiegenen Energie-, Diesel-, Versicherungs-, Fahrzeug-, Wartungs- und Finanzierungskosten sowie weiteren gesetzlichen Belastungen.
„Wer sich politisch zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, erklärt Mathias Hörning, Geschäftsführer des FPH. „Die geplante Erhöhung ist das völlig falsche Signal. Minijobs sind gerade für unsere Krankenbeförderungsunternehmen ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Auftragsspitzen reagieren zu können.“
Für die Krankenbeförderung ist Flexibilität unverzichtbar
Aufträge finden nicht nur zu klassischen Arbeitszeiten statt. Auch Wochenenden beispielsweise zu Dialysezentren gehören zum normalen Geschäft unserer Krankenfahrtenbranche.
Gerade hierfür sind erfahrene Aushilfskräfte unverzichtbar. Sie helfen, Fahrpersonalmangel und Auftragsspitzen abzufedern und ermöglichen es vielen Unternehmen überhaupt erst, zusätzliche Fahrten für kranke, mobilitätseingeschränkte Mensche anzubieten.
Eine Verteuerung der Minijobs trifft deshalb genau die Beschäftigungsmodelle, die unsere Branche aufgrund ihrer besonderen Arbeitszeiten dringend benötigt.
Die Belastungsgrenze ist erreicht
Dabei kommt die geplante Erhöhung keineswegs allein. Die Personalkosten unserer Unternehmen sind bereits massiv gestiegen. Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht und steigt zum 1. Januar 2027 nochmals auf 14,60 Euro. Innerhalb von nur zwei Jahren bedeutet das einen Anstieg von rund 14 Prozent. Gleichzeitig steigt zum 1. Januar 2027 der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung bei gewerblichen Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. Und nun soll auch noch die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent steigen.
Hinzu kommt eine weitere absehbare Belastung: Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf soll auch die Pflegeversicherung mit einer zusätzlichen Belastung von 3,6 Prozent zu Buche schlagen.
Damit summieren sich innerhalb kürzester Zeit mehrere erhebliche Belastungen für die Beschäftigung. Für viele Beförderer ist diese Entwicklung schlicht nicht mehr zu stemmen.
Denn neben den Personalkosten kämpfen unsere Betriebe gleichzeitig mit erheblich gestiegenen Energie-, Diesel-, Versicherungs-, Fahrzeug-, Wartungs- und Finanzierungskosten sowie weiteren gesetzlichen Belastungen.
Erfa-Treffen "freigestellter Schüler- und Behindertenverkehr" - 24. Juni 2026 im Sporthotel Grünberg
Unser Arbeitsausschuss „Freigestellter Schüler- und Behindertenverkehr“ tagte am 24. Juni 2026 in Grünberg.
Für diese Veranstaltung konnten wir mit Peter Bagdahn einen renommierten Unternehmensberater der Verkehrsbranche gewinnen. Er hat für uns einen praxisnahen Workshop zum Thema Ausschreibungen erfolgreich managen durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen entscheiden heute maßgeblich über die Zukunft vieler Mobilitätsunternehmen. Wer langfristig erfolgreich am Markt bestehen möchte, benötigt neben Erfahrung vor allem strategisches Know-how und ein professionelles Vorgehen bei Vergabeverfahren. In diesem intensiven Praxis-Workshop konnten die Teilnehmenden Schritt für Schritt erfahren, wie Ausschreibungen wirtschaftlich, strukturiert und erfolgreich bearbeitet werden – von der ersten Bekanntmachung bis zur finalen Angebotsabgabe.
Im Fokus standen unter anderem:
Die Teilnehmer erhielten konkrete Werkzeuge und direkt umsetzbare Praxisansätze für die professionelle Bearbeitung von Ausschreibungen in der Schüler- und Behindertenbeförderung. Es war eine tolle Veranstaltung!
Für diese Veranstaltung konnten wir mit Peter Bagdahn einen renommierten Unternehmensberater der Verkehrsbranche gewinnen. Er hat für uns einen praxisnahen Workshop zum Thema Ausschreibungen erfolgreich managen durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen entscheiden heute maßgeblich über die Zukunft vieler Mobilitätsunternehmen. Wer langfristig erfolgreich am Markt bestehen möchte, benötigt neben Erfahrung vor allem strategisches Know-how und ein professionelles Vorgehen bei Vergabeverfahren. In diesem intensiven Praxis-Workshop konnten die Teilnehmenden Schritt für Schritt erfahren, wie Ausschreibungen wirtschaftlich, strukturiert und erfolgreich bearbeitet werden – von der ersten Bekanntmachung bis zur finalen Angebotsabgabe.
Im Fokus standen unter anderem:
- Aufbau und Ablauf von Vergabeverfahren
- Analyse von Leistungsbeschreibungen und Verkehrsverträgen
- Entwicklung belastbarer Betriebskonzepte und Mengengerüste
- Kalkulation von Fahrzeug-, Personal- und Betriebskosten
- Risiken in Preisfortschreibungen und Vertragswerken erkennen
- taktische und technische Bewerberfragen gezielt einsetzen
- Qualitätskonzepte überzeugend formulieren
Die Teilnehmer erhielten konkrete Werkzeuge und direkt umsetzbare Praxisansätze für die professionelle Bearbeitung von Ausschreibungen in der Schüler- und Behindertenbeförderung. Es war eine tolle Veranstaltung!
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Die Bundesregierung deckelt mit ihrem Beitragsstabilisierungsgesetzes die künftigen Vergütungssteigerungen sämtlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen, um die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.
Die Grundlohnrate, also die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen, wird abzüglich eines Prozentpunktes, die Obergrenze für künftige Vergütungsanpassungen in den Jahren 2027-2029 bilden.
Wir halten diese Regelung für äußerst problematisch, da sie die tatsächlichen Kostenentwicklungen der Leistungserbringer nicht angemessen berücksichtigt. Insbesondere die Steigerungen bei Personal-, Betriebs- und Sachkosten werden bei dieser Berechnungsgrundlage unberücksichtigt bleiben.
Der FPH hat sich bereits mehrfach an die Bundesregierung gewandt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Die Gefahr besteht, dass die Versorgung in der Patientenmobilität nicht mehr gewährleistet werden kann.
Denn es ist das kleine 1x1: Wenn Vergütungsanpassungen gedeckelt werden und nicht mehr die Kostenstegerungen auffangen, können wichtige Dienstleistungen schlicht und ergreifend nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden. Im Ergebnis wird das poltisch gewollte System zu Lasten kranker Menschen führen, weil die wichtige Patientenmobilität alsbald wegbrechen wird.
Der FPH fordert die Bundesregierung auf, diese Deckelung zu überdenken, um die Gefahr abzuwehren, eine elementar wichtige Branche zwangsläufig in existentielle Nöte zu bringen.
Die Grundlohnrate, also die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen, wird abzüglich eines Prozentpunktes, die Obergrenze für künftige Vergütungsanpassungen in den Jahren 2027-2029 bilden.
Wir halten diese Regelung für äußerst problematisch, da sie die tatsächlichen Kostenentwicklungen der Leistungserbringer nicht angemessen berücksichtigt. Insbesondere die Steigerungen bei Personal-, Betriebs- und Sachkosten werden bei dieser Berechnungsgrundlage unberücksichtigt bleiben.
Der FPH hat sich bereits mehrfach an die Bundesregierung gewandt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Die Gefahr besteht, dass die Versorgung in der Patientenmobilität nicht mehr gewährleistet werden kann.
Denn es ist das kleine 1x1: Wenn Vergütungsanpassungen gedeckelt werden und nicht mehr die Kostenstegerungen auffangen, können wichtige Dienstleistungen schlicht und ergreifend nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden. Im Ergebnis wird das poltisch gewollte System zu Lasten kranker Menschen führen, weil die wichtige Patientenmobilität alsbald wegbrechen wird.
Der FPH fordert die Bundesregierung auf, diese Deckelung zu überdenken, um die Gefahr abzuwehren, eine elementar wichtige Branche zwangsläufig in existentielle Nöte zu bringen.









