Interner Bereich

Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V.

Rote Karte für DAK-Kürzungspläne
FPH-Meldungen

Rote Karte für DAK-Kürzungspläne

Die DAK Gesundheit hat den Rahmenvertrag für Krankenfahrten mit unserem Fachverband zum 31.12.2024 gekündigt. DAK-Einzelverträge sollen nun zu wesentlich schlechteren Konditionen den Leistungserbringern angeboten werden. Der Fachverband ruft die gesamte hessische Taxi- und Mietwagenbranche auf, keine Kürzungsverträge mit der DAK einzugehen. Der Kostendruck ist hoch. Die Branche benötigt eine Erhöhung der Krankenfahrten-Vergütungen und keine Kürzung. Eine unter Spardruck stehende DAK darf sich nicht auf dem Rücken unserer Branche gesundstoßen wollen. 

Alle Branchenunternehmen sollten standhaft bleiben und den Kürzungsvertrag der DAK strikt ablehnen. Bitte füllt stattdessen die ROTE KARTE aus (siehe Download unten) und sendet Euren Protestbeitritt an info@fachverband-pkw.de, damit wir Euch dabei unterstützen können, die Kürzungen der DAK in Zeiten hoher Kostensteigerungen zu verhindern. 

Und in Hessen wächst der Widerstand. Bereits über 300 Mitgliedsbetriebe unseres Fachverbandes haben sich zu einer Interessengemeinschaft für faire DAK-Krankenfahrtenvergütungen vereint und lehnen mit einem Gesamtfuhrpark von über 2.000 Krankenfahrtenfahrzeugen die Kürzungsverträge der DAK kategorisch ab. 

Da unsere Mitgliedsfirmen ein breites hessisches Gebiet (vertragslos) abdecken, wird es für die DAK vielerorts nicht mehr zu schaffen sein, die Mobilitätsversorgung für ihre Versicherten mangels Fahrdienstleister zu gewährleisten.
 
FPH-Meldungen

DAK untergräbt geltendes Recht: Appell an die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen e.V. erhebt schwere Vorwürfe gegen die DAK Gesundheit. Die Krankenkasse versucht offenbar, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht zu drängen.

Vielen Taxifirmen in Hessen scheint dabei nicht bewusst zu sein, dass ihnen mit dem Abschluss solcher Verträge, die den Taxitarif unterlaufen, hohe Bußgelder drohen. Sie könnten sogar ihre Konzession entzogen bekommen und ihre Existenz verlieren.

Der Fachverband fordert daher die zur Einhaltung der Tarifpflicht zuständigen Ordnungsbehörden auf, das Preisdiktat der DAK zu untersagen und sie anzuhalten, den Taxifirmen Taxitarife zu zahlen und keine unzulässigen Dumpingpreise, die durch ungleiche Verhandlungspositionen aufgebürdet werden und den behördlich festgesetzten Taxitarif unterlaufen. Die DAK bringt die hessischen Taxifirmen dadurch unweigerlich in Existenznöte und untergräbt dabei noch geltendes Recht.

Freiwillig würde keine Taxifirma in Zeiten signifikanter Kostensteigerungen Kürzungen um mehr als 20 % hinnehmen.

Der Versuch, die Taxibranche mit wirtschaftlicher Überlegenheit preislich in die Knie zu zwingen, muss von den zuständigen Behörden unverzüglich untersagt werden. Der Fachverband hat daher auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgefordert, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde einzuschreiten. 

Presseauszug:

www.osthessen-news.de/n11770231/appell-dak-treibt-taxifirmen-in-existenznot-und-untergrabt-geltendes-recht.html

 
Information für DAK-Versicherte
FPH-Meldungen

Information für DAK-Versicherte

Wir möchten DAK-Versicherte darüber informieren, dass unsere Mitgliedsbetriebe die Beförderungskosten für eine DAK-Krankenfahrt ab dem 01.01.2025 nicht mehr abrechnen können. Die DAK Gesundheit hat die bestehenden Rahmenverträge mit unseren hessischen Mitgliedsbetrieben zum 31.12.2024 gekündigt.

Die DAK Gesundheit bietet unseren Firmen nun neue Verträge zu wesentlich schlechteren Konditionen an, die unsere Branche aufgrund des hohen Kostendrucks ablehnen muss.

Wir hoffen auf Verständnis für die Entscheidung unserer Mitgliedsbetriebe. Sie können eine leistungsgerechte Bezahlung ihrer Mitarbeiter/Innen, sichere Fahrzeuge und einen zuverlässigen, gesetzeskonformen Geschäftsbetrieb nur aufrechterhalten, wenn sie von der DAK Gesundheit für ihre zeitaufwändigen, arbeitsintensiven Krankenfahrten auch angemessen vergütet werden.

Kürzungen der Vergütung sind daher keinesfalls möglich.

Da die Knebelverträge der DAK Gesundheit nicht eingegangen werden können, wird es zwangsläufig ab dem 01.01.2025 vielerorts in Hessen zu Versorgungsengpässen bei Krankenfahrten für DAK-Versicherte kommen.

Was haben Versicherte der DAK Gesundheit nun für Möglichkeiten und was sollten sie aufgrund der prekären Lage unbedingt beachten?
 
Mindestlohnerhöhung ab 01.01.2025 contra DAK-Kürzungspläne für Krankenfahrten
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Mindestlohnerhöhung ab 01.01.2025 contra DAK-Kürzungspläne für Krankenfahrten

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 01.01.2025 auf 12,82 € pro Stunde (aktuell liegt er bei 12,41 €).

Seit der vorangegangenen Erhöhung des Mindestlohns steigt nun auch die Minijobgrenze, damit Minijobber so viel arbeiten können wie vor der Erhöhung (10 Stunden pro Woche). Der bisherige 538-€-Mini-Job wird 2025 also zum 556-€-Mini-Job.

Für weitere Informationen bitte den nachfolgenden Verlinkungen folgen:
 
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Die Deutsche Telekom hat neue Konditionen für Verbandsmitglieder aufgelegt. Eine gute Nachricht vorab: der exklusive Rabatt für Mitglieder auf Telekom-Mobilfunkkonditionen erhöht sich bei Abschluss eines neuen Business Mobil Tarif auf 15 %! Mehr Infos dazu erhalten unsere Mitglieder bei unserer Geschäftsstelle.
hvvt

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